Der Gedanke an die Endlichkeit des Lebens wird in unserer Gesellschaft zu Unrecht an den Rand gedrängt.
Gerade die Regelung der eigenen erbrechtlichen Angelegenheiten bedeutet eine spürbare Befreiung und Erleichterung für das zukünftige Leben.
Wenn im Falle des eigenen Ablebens keine letztwillige Verfügung, z.B. kein Testament, vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz regelt, wer Erbe wird – der Nachlass kann somit ungewollt genau in die falschen Hände fallen.
Daher bieten wir Ihnen neben der
- persönlichen erbrechtlichen Beratung
auch die individuelle Gestaltung von Entwürfen für - eigenhändige Testamente
- gemeinschaftliche Testamente (sog. „Berliner Testament“)
- Erbverträge.
Im Falle etwa einer Enterbung überprüfen, berechnen und machen wir für Sie Ihre - Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
geltend.
Bei Miterbengemeinschaften beraten wir Sie gerne hinsichtlich Ihrer Ansprüche.
Mehrere Erben bilden eine Miterbengemeinschaft, welche grundsätzlich auf Auseinandersetzung angelegt ist. Da bei den Erben unterschiedliche Interessen bestehen können, kann dies zu erbitterten Streitigkeiten innerhalb einer Familie führen. Schlimmstenfalls kann das Vermögen, das der Erblasser im Laufe seines Lebens geschaffen hat, wie z.B. das Familienheim, im Rahmen der Erbauseinandersetzung verkauft bzw. versteigert werden, so dass der Nachlass „versilbert“ wird.
Soll der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge verhindert werden, dann ist die Erstellung einer letztwilligen Verfügung erforderlich. Diese kann dazu beitragen, dass der Nachlass in die richtigen Hände übergeben wird und gerichtliche Auseinandersetzungen unter Verwandten, die zeit- und kostenaufwendig sind und schlimmstenfalls zu lebenslangen Zerwürfnissen innerhalb einer Familie führen können, vermieden werden. Wir nehmen die individuelle Gestaltung von letztwilligen Verfügungen für Sie gerne vor.